Familienrecht

Sie benötigen einen Fachanwalt für Familienrecht in Köln, um eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen? Sie sind sich in allen notwendigen Belangen einig? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf schnelle und unkomplizierte Scheidungsverfahren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Wann Sie einen Fachanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung benötigen

Eine gütliche Einigung vereinfacht die Durchführung eines Scheidungsverfahrens um ein Vielfaches. Das eine Ehe geschieden wird, kommt nicht selten vor. Wenn sich herausstellt, dass die Lebensvorstellungen weit voneinander abweichen und nicht in Einklang miteinander zu bringen sind, entscheiden sich viele Ehepaare für eine einvernehmliche Scheidung. Oft wird der Bund fürs Leben geschlossen, ohne dass sich die Ehepartner ausreichend Zeit genommen haben, sich kennenzulernen. Stellt sich nach der Eheschließung heraus, dass sich mindestens eine Partei mit mehr Zeit anders entschieden hätte, sollte die Trauung kein Grund sein, in der Ehe zu verharren. Hier ist es für beide Partner besser, in Zukunft wieder getrennte Wege zu gehen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf schnelle, unkomplizierte Scheidungsverfahren. Gerne begleiten wir Sie durch Ihr einvernehmliches Scheidungsverfahren.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung:

Wenn die Ehe gescheitert ist – einvernehmliche Scheidung

Um ein Scheidungsverfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, können Sie vor dem ersten Termin in unserer Kanzlei mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht bereits alle wichtigen Punkt besprechen und sich gütlich einigen. Ein langer Rechtsstreit wird damit überflüssig. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und vor allem Geld. Sie benötigen gemeinsam lediglich einen Fachanwalt für Familienrecht, der die Formalitäten Ihrer Scheidung erledigt und Sie zum Scheidungstermin begleitet. Gemeinsam und einvernehmlich bereiten wir das Scheidungsverfahren vor. Steht der Gerichtstermin fest, wird kein zweiter Anwalt benötigt, der ebenfalls an dem Termin teilnimmt. Sie sitzen während des Scheidungstermins im Saal getrennt, die gütliche Einigung hat bereits im Vorfeld stattgefunden. 

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Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Eine Scheidung kann ausgesprochen teuer werden. Wenn Sie sich nicht einig sind! Sie können das verhindern und sinnlose, zeitraubende und kostenintensive Streitigkeiten vermeiden. Denn eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger, als Sie denken. Wenn Sie sich ohnehin einig sind, dass die Ehe nicht fortgeführt werden soll, können Sie die einvernehmliche Scheidung direkt mit einem gemeinsamen Fachanwalt für Familienrecht in die Wege leiten und sich die Kosten teilen.

Bei einem gemeinsamen, durchschnittlichen Einkommen in Höhe von ca. 4.000€ liegen die gesamten Kosten für die einvernehmliche Scheidung bei etwa 1.500€ – 2.000€. Wie hoch die Kosten in Ihrem Fall tatsächlich ausfallen, können wir Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen. Damit wissen Sie frühzeitig, welche Kosten auf Sie zukommen. Die Kosten beinhalten alle Anwalts- und Gerichtskosten. Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich bei einer einvernehmlichen Scheidung möglich ist!

Auch wenn Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, können wir eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Sollten Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ein Scheidungsverfahren aus eigenen Mittel zu finanzieren, können wir einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Damit die Staatskasse die Kosten übernimmt wird ein Formular ausgefüllt, in dem gegenüber dem Gericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Für eine einvernehmliche Scheidung gibt es damit keine weiteren Hinderungsgründe.

Zugewinnausgleich

Auch für den Zugewinnausgleich finden wir mit Ihnen Lösungen, sollten hier noch Unklarheiten bestehen. Insbesondere wenn bei Ihnen gemeinsame Immobilen vorhanden sind, ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoll. Mit einer gütlichen Einigung sparen Sie auch hier bares Geld!

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