Bußgeldbescheid erhalten?

Es gibt viele Gründe, weshalb Sie einen Bußgelbescheid erhalten haben. Jeder Fall ist daher individuell zu betrachten. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es stets mein Ziel, einen Bußgeldbescheid abzuwehren. Je früher Sie anrufen und einen Termin vereinbaren, desto eher ist es möglich, Akteneinsicht zu beantragen und gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

Der Anhörungsbogen im Verkehrsrecht

Im ersten Schritt erhalten Sie im Normalfall einen Anhörungsbogen. Sie müssen diesen nicht ausfüllen, wenn Sie damit Ihre eigene Strafverfolgung unterstützen. Sollten Sie jedoch Angaben machen wollen, beschränken Sie sich zunächst auf persönliche Angaben zu Ihrer Person, nicht aber zum angegebenen Vorwurf selbst. Wenn Sie sich dazu entscheiden, nicht zu reagieren, erfolgen aller Wahrscheinlichkeit nach weitere Ermittlungen durch die Bußgeldstelle.

TIPP zum Anhörungsbogen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben und ihn nicht ausgefüllt zurückschicken, darf Ihnen dies nicht negativ ausgelegt werden! Es besteht keine Verpflichtung dazu, dass Sie Angaben machen. Auch nicht, wenn der Anhörungsboden etwas anderes suggeriert. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf, damit wir zeitnah für Sie tätig werden können.

Was, wenn Sie gar nicht selbst gefahren sind?

Wenn Ihr Ehegatte, Ihr Kind oder ein anderer, naher Verwandter gefahren ist, müssen Sie nicht unbedingt Angaben zum Fahrer machen. In diesem Fall haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wurden Sie geblitzt, wird über das Kennzeichen erst einmal der Halter des Fahrzeuges ermittelt und angeschrieben. Da es sich hier um eine automatisierte Erfassung handelt, ist meist nicht sofort klar, wer zum Tatzeitpunkt am Steuer saß. Es gibt also auch die Möglichkeit, dass Sie einen Zeugenfragebogen erhalten. Hier müssen Sie angeben, wem Sie zum angegebenen Zeitpunkt das Fahrzeug überlassen hatten. Damit steht immer noch nicht fest, wer der tatsächliche Fahrer war.

Bei Verkehrsverstößen dieser Art gilt die Fahrerhaftung (fließender Verkehr). Die Bußgeldbehörde wird anhand des Blitzerfotos in Zusammenarbeit mit der Polizei versuchen, den Fahrer zu ermitteln.Die Beweislast liegt bei der Behörde. Ist auf dem Blitzerfoto also nicht eindeutig zu erkennen, wer der Fahrer war, sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen. In diesem Fall ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die beste Empfehlung. Da jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, lohnt sich ein Einspruch in jedem Fall. Ausschlaggebend hierfür sind auch die Umstände, unter denen das Blitzerfoto entstanden ist und das Gerät, mit welchem die Messung durchgeführt wurde. Als Laie kennen Sie sich mit den wenigsten Blitzeranlagen im Detail aus. Wir kennen nicht nur die Geräte und Anlagen, sondern auch die rechtlichen Grundlagen, auf denen Ihr Bußgeldbescheid basiert.

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Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und Ihnen ein Fahrverbot droht, ist schnelles Handeln gefordert. Wichtig hierbei ist, dass eine Reaktion erfolgt, um Fristen zu wahren. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht legt sofort Widerspruch ein und kann Ihnen während der Prüfung bereits einen Hinweis darauf geben, ob Ihr Einspruch erfolgversprechend sein kann. Riskieren Sie kein Fahrverbot, erst recht nicht, wenn Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Tipp zum drohenden Bußgeldverfahren

Immer dann, wenn ein Verkehrsdelikt nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, erfolgt nicht umgehend ein Bußgeldverfahren. In dem Fall gibt es ein „vorgelagertes Verfahren“, in dem mit einem Anhörungsbogen oder Zeugenfrageboden versucht wird, eine Klärung herbeizuführen.

Wann muss ich mit einem Bußgeldbescheid rechnen?

Dies sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten, für die Sie mit dem Erhalt eines Bußgeldbescheides rechnen müssen. Hier müssen Sie neben einer Geldstrafe unter Umständen auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Für welche Vergehen Ihnen ein solcher Bescheid zugestellt werden kann ist im Bußgeldkatalog geregelt.

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